Die Honorarkosten werden bei Neubauten und grösseren Umbauten aufgrund der sogenannten honorarberechigten Bausumme berechnet. Diese umfasst sämtliche Kosten, die durch den Bau der Liegenschaft anfallen. Nicht dazu gehören das Grundstück, die Honorare für den Architekten und die Spezialisten, die Nebenkosten und kleine Eigenleistungen des Bauherrn. Bei Studien, Analysen und Verkehrswertschätzungen wird nach dem effektiven Aufwand abgerechnet.
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