
Wenn das Projekt bewilligt ist, beginnt der Architekt mit der Werkplanung, der technischen Entwicklung des Gebäudes. Aufbauend auf der Werkplanung werden die Leistungsbeschriebe erstellt. Diese dienen den Handwerkern und Bauunternehmen als Grundlage für die Offertstellung. Anschliessend werden zusammen mit dem Architekten die Werkverträge zwischen Bauherr und Unternehmer ausgehandelt. Auch während der Bauphase vertritt der Architekt den Bauherrn. Der Architekt überwacht die Handwerker bei der Vorbereitung und vor Ort auf der Baustelle und sorgt dafür, dass das Gebäude termingerecht und in der vom Bauherrn gewünschten Qualität erstellt wird. Während dieser ganzen Zeit erfolgt eine stetige Kostenkontrolle. Der Architekt hilft dem Bauherrn bei den noch ausstehenden Entscheidungen wie zum Beispiel der Material- und Farbwahl. Nach Bauvollendung wird die Schlussabrechnung erstellt. Der Architekt überwacht allfällige Garantiearbeiten.
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