Der SIA (Schweizerischer Ingenieur- und Architekten-Verein), veröffentlicht jährlich die aktuellen Honoraransätze. Diese sind degressiv abgestuft, sie betragen für ein Einfamilienhaus, dessen reiner Gebäudewert mit Fr. 500'000.- abgerechnet wird, 19.3%. Für eine Siedlung bestehend aus mehreren Häusern, die mit Fr. 6'500'000.- abgerechnet werden, beträgt der Honorargrundprozentsatz noch 12.3%. Da wir ein junges Architekturbüro ohne grosse Verpflichtungen sind, können wir auf diese Preise grosszügige Rabatte gewähren.
Mit einem Korrekturkoeffizient wird der Schwierigkeitsgrad des Gebäudes berücksichtigt. Dieser ist in sieben Stufen von der einstöckigen Einstellgarage (Kategorie 1) bis zum Radio und Fernsehstudio (Kategorie 7) eingeteilt. Der Mehraufwand für einen Umbau wird mit einem Korrekturfaktor berücksichtigt, der maximal 1,5 betragen kann.
Ebenso wird der Standort durch einen Faktor pro Kanton berücksichtigt. Wird nur ein Teil der Arbeit durch den Architekten erbracht, wird die resultierende Honorarsumme gemäss einer SIA-Tabelle prozentual zur geleisteten Arbeit festgelegt.
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