Dass eine Liegenschaft aus dem neunzehnten Jahrhundert ein Altbau ist und dass dieser Fachmännisch und mit grosser Sorgfalt renoviert werden muss, ist für alle verständlich. Doch dass bei Liegenschaften aus den Siebzigerjahren dieses Jahrhunderts schon Probleme auftreten, die die Altbauerhaltung betreffen, erscheint nicht immer einleuchtend.
In welchen Fällen empfiehlt es sich, einen Altbauspezialisten zu beauftragen? Bei einer unter Denkmalschutz stehenden Liegenschaft ist es offensichtlich, dass man die Arbeiten an einen Experten überträgt. Aber auch bei Schädlingsbefall in Form von Pilzen, Insekten oder Flechten empfiehlt es sich, die Analyse und Planung des weiteren Vorgehens dem auf Altbauerhaltung spezialisierten Architekten zu übertragen. Weiter ist bei der Instandsetzung von wertvollen und kunstreich verzierten Materialien wie Täfer und Holzböden sowie bei bearbeiteten Natursteinen oder sogar aufwendig geformten Betonelementen, welche sehr oft, der teuren Handarbeit wegen, in dieser Form nicht mehr ersetzt werden können, Fachwissen unverzichtbar. Auch wenn mit bescheidenen Mitteln umgebaut oder renoviert werden muss, ist es entscheidend, dass nicht am falschen Ort gespart wird. Oder ganz einfach: Wenn es darum geht, eine Liegenschaft in einwandfreier Qualität zu erhalten, ist das Zusammenarbeiten mit einem Altbauspezialisten die richtige Wahl.
dnt13